Konditionen

Öffnungszeiten

Gerne betreuen wir Ihre Kinder von Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr, bei Bedarf auch früher und länger.

Sobald drei Kinder gleichzeitig einen Betreuungsbedarf haben, findet die Betreuung am gewünschten Standort statt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir bemüht, gemeinsam mit Ihnen ein gute Lösung zu finden.

Zu Weihnachten haben wir analog zu den Schulen geschlossen. Die Sommerschließungszeit richtet sich nach den Bedürfnissen der Eltern und kann von Standort zu Standort variieren.

In den Semester-, Oster-, und Herbstferien haben wir geöffnet!

 


Anmeldung jederzeit möglich

1) Kostenlosen Schnuppertag vereinbaren: Dazu können Sie direkt mit Ihrer gewünschten NÖ-Kinderbetreuungseinrichtung Kontakt aufnehmen (Standorte).

2) Ausfüllen des Datenblattes: Dieses erhalten Sie direkt beim Schnuppertermin in der Einrichtung. Sie können es aber auch schon vorab ausfüllen und zum Schnuppertermin mitnehmen (Datenblatt)

3) Auswählen der Betreuungsleistung: Damit Sie die Möglichkeit haben Ihren Betreuungsbedarf so gut als möglich abzudecken, können Sie unter nachstehenden Betreuungsmöglichkeiten wählen.

 


Kosten Monatspauschalen ab 2022 

Kleinkinder oder vor Kindergarteneintritt inkl. Jause:
Jede zusätzliche Stunde kostet 4€. 
Besucht ein Kind bis zum Alter von 4 Jahren noch nicht den Kindergarten, wird ebenfalls diese Pauschale verrechnet.

Kindergarten- und Schulkinder inkl. Jause:

Ab Kindergarten- bzw. Schulende (frühestens 11:30).
Jede zusätzliche Stunde kostet 3,50€. 

Den Tag/ die Tage können Sie jede Woche neu entscheiden, bitte mindestens eine Woche vorher in der Einrichtung bekanntgeben, an welchen Tagen Sie die Betreuung in der kommenden Woche benötigen. Für das Mittagessen werden €4,50 verrechnet. Dieses ist nicht in der Pauschale enthalten.

Eine Erhöhung der Betreuungsleistung (Tage/Stunden) ist jederzeit möglich. Die Reduktion der Tage oder Stunden sowie die Abmeldung ist monatlich möglich.

Randzeiten (vor 7 Uhr und nach 17 Uhr) sind möglich und werden mit einem Aufpreis verrechnet.

ACHTUNG: Jene Kinder, die keinen Hauptwohnsitz in einer unserer Standortgemeinden haben, benötigen vorab die Zustimmung des Heimatbürgermeisters/der Heimatbürgermeisterin zur Übernahme der Pro-Kopf-Quote. Wir informieren Sie diesbezüglich gerne über bestehende Abkommen und Vereinbarungen.

 


25-Stunden-Block für 130€

Für alle Kindergarten- und Schulkinder gibt es die Möglichkeit, einen flexibel einlösbaren Block an Betreuungsstunden zu erwerben. Dieser ist ein Jahr ab Kauf gültig und kann in all unseren Einrichtungen eingelöst werden.

Mindestkonsum sind jeweils 3 Stunden (analog zu unseren Pauschalen). Ausnahmen nur nach Absprache möglich.

Absagen von Block-Kindern weniger als 24h vor vereinbarter Betreuung werden ebenso vom Block abgezogen.


Wochenpauschalen im Sommer

Im Sommer gibt es die Möglichkeit, Ihr Kind wöchentlich an- und abzumelden. Die Konditionen sowie die Öffnungs- und Schließzeiten der einzelnen Standorte im Sommer finden Sie rechtzeitig auf der Startseite bei unseren News.


Fördermöglichkeiten

Landesförderung

Eltern haben die Möglichkeit um eine NÖ Kinderbetreuungsförderung anzusuchen. Sie werden mit bis zu 75% der Kosten unterstützt. 

Nähere Informationen unter: http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/foerd_noeKinderbetreuung.html

 

Kinderbetreuungsbeihilfe vom AMS

Diese Förderung können Mütter oder Väter, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, unter bestimmten Voraussetzungen erhalten,  z.B.:  weil diese eine Arbeit aufnehmen, an einem Kurs teilnehmen wollen oder die bisherige Betreuungsperson ausfällt. 

Nähere Informationen: http://www.ams.at/noe/14247                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

 

Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung

Kinder u. gelbes VeskoteilAb 01.01.2009 können Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Kinderbetreuungskosten mindern die Steuerbemessungsgrundlage und damit das zu versteuernde Einkommen. 

Nähere Informationen: Informationen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen                                                                                                                                                                                                                                                                 

                                                                                                                                            

Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber

Kind auf SchaukelpferdDer Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von € 1.000,- pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Der Zuschuss darf den Eltern nur in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden. 

Weitere Informationen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/37/Seite.370600.html