Konditionen

Öffnungszeiten

Gerne betreuen wir Ihre Kinder von Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr, bei Bedarf auch früher und länger.

Zu Weihnachten haben wir analog zu den Schulen geschlossen. In den Sommerferien haben die Standorte 3 Wochen geschlossen. Die Wochen variieren von Standort zu Standort und werden bis zu den Semesterferien bekannt gegeben.

In den Semester-, Oster-, und Herbstferien haben wir geöffnet!

 


Anmeldung jederzeit möglich

1) Kostenlosen Schnuppertag vereinbaren: Dazu können Sie direkt mit Ihrer gewünschten NÖ-Kinderbetreuungseinrichtung Kontakt aufnehmen (Standorte).

2) Ausfüllen des Datenblattes: Dieses erhalten Sie direkt beim Schnuppertermin in der Einrichtung. Sie können es aber auch schon vorab ausfüllen und zum Schnuppertermin mitnehmen (Datenblatt)

3) Auswählen der Betreuungsleistung: Damit Sie die Möglichkeit haben Ihren Betreuungsbedarf so gut als möglich abzudecken, können Sie unter nachstehenden Betreuungsmöglichkeiten wählen.

 


Betreuungskosten ab September 2023

Für Kinder bis 2,99 Jahre gilt der „Beitragsfreie Vormittag“. In der Zeit von 7 – 13 Uhr übernimmt das Land NÖ die Betreuungskosten.
Vor 7 und nach 13 Uhr bleibt es für die Eltern kostenpflichtig.  

 

*Die wöchentliche Stundenanzahl ist innerhalb einer Woche flexibel einzulösen.

Monatspauschale inkl. Jause für Kindergarten- und Schulkinder:
Ab Kindergarten- bzw. Schulende (frühestens 11:30 Uhr). Jede zusätzliche Stunde kostet 3,50€.

 

 

 

 

 

Mittagessen pro Tag: 5,00€

Sollte dringender Betreuungsbedarf bestehen, kann zu einem Betrag von 10,00 € pro Stunde, nach Rücksprache und Einverständnis des Vereins, maximal ab 6 Uhr morgens und maximal bis 19 Uhr abends eine Sonderregelung getroffen werden. Bei zwei Kindern mit Bedarf wird der Betrag geteilt. Ab mindestens drei Kindern findet der normale Zuschlag für Zusatzstunden in Höhe von 3,50 € bzw. 4,00€ Geltung, es findet keine weitere Teilung Anwendung.

ACHTUNG: Jene Kinder, die keinen Hauptwohnsitz in einer unserer Standortgemeinden haben, benötigen vorab die Zustimmung des Heimatbürgermeisters/der Heimatbürgermeisterin zur Übernahme der Pro-Kopf-Quote. Wir informieren Sie diesbezüglich gerne über bestehende Abkommen und Vereinbarungen.


25-Stunden-Block für 130€

Für alle Kindergarten- und Schulkinder gibt es die Möglichkeit, einen flexibel einlösbaren Block an Betreuungsstunden zu erwerben. Dieser ist ein Jahr ab Kauf gültig und kann in all unseren Einrichtungen eingelöst werden.

Mindestkonsum sind jeweils 3 Stunden (analog zu unseren Pauschalen). Ausnahmen nur nach Absprache möglich.

Absagen von Block-Kindern weniger als 24h vor vereinbarter Betreuung werden ebenso vom Block abgezogen.


Wochenpauschalen im Sommer 2024

Im Sommer gibt es die Möglichkeit, Ihr Kind wöchentlich an- und abzumelden. Die Konditionen sowie die Öffnungs- und Schließzeiten der einzelnen Standorte im Sommer finden Sie rechtzeitig auf der Startseite bei unseren News.

 

 

 

 

 

 

 


Fördermöglichkeiten

Landesförderung

 

Eltern haben die Möglichkeit um eine NÖ Kinderbetreuungsförderung anzusuchen. Sie werden mit bis zu 75% der Kosten unterstützt. 

Nähere Informationen unter: http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/foerd_noeKinderbetreuung.html

 


Kinderbetreuungsbeihilfe vom AMS

Diese Förderung können Mütter oder Väter, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, unter bestimmten Voraussetzungen erhalten,  z.B.:  weil diese eine Arbeit aufnehmen, an einem Kurs teilnehmen wollen oder die bisherige Betreuungsperson ausfällt. 

Nähere Informationen: http://www.ams.at/noe/14247                             

                                                       

                                                                                                                                   


Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung

 

Ab 01.01.2009 können Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Kinderbetreuungskosten mindern die Steuerbemessungsgrundlage und damit das zu versteuernde Einkommen. 

Nähere Informationen: Informationen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen                                                                                                                                                                                                                                          

                                 

                                                            


Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von € 2.000,- pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Der Zuschuss darf den Eltern nur in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden. 

Nähere Informationen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/37/Seite.370600.html